Das Quest fahren

Das Quest verhält sich ganz anders als zweirädrige Fahrräder, an die Sie vermutlich gewöhnt sind. Fahren Sie daher während der Gewöhnungsphase langsam und besonders vorsichtig. Nehmen Sie sich die Zeit, die Fahreigenschaften kennen zu lernen.

Die aerodynamische Form macht das Quest sehr schnell. Je nach Windrichtung sind Sie etwa 25% schneller als mit einem Rennrad. Wenn Sie aufhören, zu pedalieren, rollt das Quest noch sehr lange. Beschleunigen kostet vergleichsweise viel Kraft. Fahren Sie möglichst gleichmäßig, um nicht unnötig Muskelkraft zu vergeuden. Versuchen Sie, in Kurven die Ideallinie zu finden, sofern die Verkehrslage dies zulässt. Achten Sie unbedingt darauf, daß sie Kurven weit genug einsehen können, um sie nicht zu schnell zu fahren.

Die Kraft, die Sie zum Beschleunigen brauchen, steigt im gleichen Verhältnis wie das Gewicht. Ihr Quest ist etwa doppelt so schwer wie ein Sportrad mit Gepäckträger und Licht. Das bedeutet allerdings nicht, daß das Beschleunigen doppelt so viel Kraft kostet, denn man muss das Gesamtgewicht berücksichtigen, also einschließlich Fahrer und Gepäck. Ein Quest mit 80 Kg schwerem Fahrer im Quest wiegt mit insgesamt etwa 110 Kg lediglich rund 16% mehr als ein Sportrad mit demselben Fahrer (95 Kg). Außerdem haben Sie mit dem Quest einen Vorteil, wenn Sie bereits schnell fahren. Ab ungefähr 30km/ h können Sie trotz des höheren Gewichts stärker beschleunigen als mit einem Rennrad.

Das Quest im Straßenverkehr

Das Quest hat im holländischen Verkehrsrecht den Status eines Fahrrads. [Das gilt im Wesentlichen auch für Deutschland. Allerdings ist der Begriff "Fahrrad" nicht genau definiert. Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass die Mitnahme erwachsener Personen mit einer Fahrradrikscha erlaubt ist, obwohl § 21 der Straßenverkehrsordnung die Mitnahme Erwachsener mit einem Fahrrad verbietet. Der Grund liegt darin, dass einerseits das Risiko der Personenmitnahme auf dem Gepäckträger eines normalen Fahrrad bei einer Rikscha nicht besteht und andererseits dass nicht geklärt ist, ob der Begriff "Fahrrad" auch mehrspurige, muskelgetriebene Fahrzeuge umfasst. Siehe http:/ / www.justiz.sachsen.de/ elvis/ documents/ Owi460.04.pdf. Das Urteil dürfte allerdings nicht auf andere Paragrafen übertragbar sein (insbesondere Radwegbenutzungspflicht und Verbot für Fahrräder). Halten Sie sich deswegen an alle Regelungen, die für Fahrräder gelten, A.d.Ü.] Daher gelten die selben Regelungen für das Quest wie für alle anderen Fahrräder. Nichtsdestotrotz ist das Quest ein spezielles Fahrrad, ein vollverkleidetes Dreirad, und so kommen einige spezielle Regeln zur Anwendung.

Das Quest ist 76 cm breit. Fahrräder mit mehr als 2 Rädern, die breiter als 75 cm sind, müssen in Holland nicht auf Radwegen fahren. [Radwege, die mit einem blauen Schild (Radweg, gemeinsamer Fuß- und Radweg oder getrennter Rad- und Fußweg) gekennzeichnet sind, sind benutzungspflichtig. Allerdings nur, wenn ihre Benutzung zumutbar ist. Laut Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (Abschnitt A, Nr. 23) sind Radwege für mehrspurige Fahrräder in der Regel nicht zumutbar, weil sie nicht breit genug sind: "Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. [...] Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen." Rechnen Sie aber damit, dass Autofahrer und Polizisten diese Regeln nicht kennen und unter Umständen unfreundlich sind. Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen dürfen Sie natürlich nicht fahren, diese sind Kraftfahrzeugen vorbehalten, A.d.Ü.] Das kann praktisch sein, um beispielsweise in der Stadt die Hauptfahrbahn statt einem kurvenreichen und holperigen Radweg zu benutzen, oder um im Kreisverkehr die Vorfahrt zu genießen, wenn ein außen liegender Radweg keinen Vorrang hat. Dabei müssen Sie natürlich vorsichtig sein, nicht alle Verkehrsteilnehmer kennen diese Regeln und könnten unfreundlich sein. Selbst Polizisten kennnen diese Gesetze nicht immer. Wenn Ihnen ein Polizist verbietet, auf der Fahrbahn zu fahren, müssen Sie dem Folge leisten, denn polizeiliche Anweisungen stehen in den Niederlanden über den Verkehrsregeln. Wenn Sie wollen, dürfen Sie den Radweg benutzen (das ist für Fahrräder bis 1,5 m Breite erlaubt). Auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen Sie hingegen niemals Radfahren.

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